Damit erschließt sich jegliche Form der Nutzung – vor allem dann, wenn der Wintergarten bei einem Neubau direkt mit eingeplant und gegebenenfalls sogar offen zum Wohnbereich – also ohne trennende Tür – gestaltet wird. Bei jeglicher Witterung, ob beim prasselnden Regen eines Sommergewitters, dem Heulen des Windes eines Herbststurms, der mit Raureif überzogenen Winterlandschaft oder den freundlichen, in warmes Sonnenlicht getauchten Garten, ist der Wintergarten so der Lebensmittelpunkt.
Ist der Wintergarten als separater Raum abgetrennt, kann er gleichwohl zu einem „Zweit-Wohnzimmer“ werden, in das sich die Bewohner zurückziehen können, wenn im eigentlichen Wohnbereich beispielsweise ferngesehen wird. Ein weiterer Vorteil: Ist der Wintergarten vom Wohnbereich getrennt, sind selbst geruchsintensivere Leckerbissen wie Fondue oder Raclette kein Problem mehr.
Bei einem neu geplanten Haus, bei dem man alle Gestaltungsfreiheiten hat, lässt sich auch ohne weiteres die Küche in einem Wintergarten planen. Die notwendigen Anschlüsse dafür lassen sich im Vorfeld direkt mit einplanen, wenn mit dem Fachbetrieb die Wünsche und Erwartungen an den Wintergarten besprochen werden.
Die wenigen Beispiel zeigen bereits: Die Nutzungsmöglichkeiten eines Wohnwintergartens sind nahezu unbegrenzt und hängen von den jeweiligen Bedürfnissen der Bewohner ab. Daher ist es umso wichtiger, sich vor der Umsetzung des Traums von Wintergarten zunächst Gedanken zu machen, welche Anforderungen der neue Wohnraum aus Glas in Zukunft erfüllen soll.







