Grüne, SPD, FDP und Volt stellen damit Regeln für Freiflächen, Fassaden und Dachflächen auf: bei Neubauten oder größeren baulichen Veränderungen. „Keine Begrünung im Sinne dieser Satzung sind Schüttungen aus Kies, Schotter und ähnlichen Materialien, Rasengittersteine und Schotterrasen sowie flächige Abdeckungen mit Vlies, Folien, Textilgeweben und Ähnlichem.“ Das hatte Klimadezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) schon 2022 im FR-Interview angekündigt und in Bezug auf Schottergärten gesagt: „Mit der Freiraumsatzung schaffen wir die rechtliche Grundlage für ein Verbot.“ Aber auch Fassaden- und Dachbegrünung spielen eine erhebliche Rolle im Konzept.
„Die Neufassung stellt sicher, dass die Stadt konsequent begrünt und an die Folgen des Klimawandels angepasst wird und gleichzeitig die notwendigen Investitionen in Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen ermöglicht werden“, sagte David Edelmann (Grüne).
Roger Podstatny (SPD) betonte, die Regelungen seien so angepasst worden, dass Privatleute „die Vorgaben auch in Zeiten hoher Bau- und Sanierungskosten, mit begrenztem Aufwand und mit viel Wahlfreiheit umsetzen können“. Elisa Grote (Volt) verwies darauf, dass Grün in Gärten und auf Dächern nicht nur Hitzeinseln in der Stadt entschärfe, sondern auch lebenswerte Quartiere schaffe.
