Sie erzeugt jedoch nicht ausreichend Wärme, um ein Haus als eigenständiges Heizsystem zu versorgen. Das BAFA bietet für den Einbau einer Solarthermieanlage im Rahmen der Basisförderung einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Geförderte Anlagen müssen bestimmte Anforderungen des BAFA an die solare Energieerzeugung erfüllen. Wenn Sie künftig erneuerbare Wärme aus der Luft, dem Grundwasser und dem Erdreich zum Heizen nutzen möchten, unterstützt Sie das BAFA im Rahmen der Basisförderung beim Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit einem Zuschuss von 25 Prozent.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, generell nicht gefördert werden. Beim Austausch Ihrer alten Öl -oder Gasheizung können Sie zusätzlich den Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent nutzen.
Grundsätzlich fördert das BAFA den Einsatz von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen sowie zum Beispiel Pellet- oder Hackschnitzelkessel. Im Zuge der Anpassungen der BEG wurden 2023 die Anforderungen, um die Förderung zu erhalten, verschärft: Generell gilt: Eine BAFA-Förderung für Heiztechnik mit Pellets oder Scheitholz ist nur möglich, wenn Biomasse thermisch genutzt wird. Das heißt: Die erzeugte Wärme wird nicht nur an einen Raum abgegeben, sondern auch genutzt, um Heizwasser oder Trinkwasser zu erwärmen.
Biomasseanlagen müssen darüber hinaus bestimmte technische Mindestanforderungen einhalten, die auf dem BAFA-Portal zur BEG nachzulesen sind. Auch wenn Sie sich für eine EE-Hybridheizung entscheiden – also eine Anlage, die mehrere erneuerbare Energieträger kombiniert – können Sie die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG in Anspruch nehmen.
Ersetzen Sie eine alte Heizung auf fossiler Basis durch die neue Brennstoffzellenheizung, erhöht sich der Fördersatz auf 35 Prozent.
