Aufgekantete und mit Profil versehene Dachumrandungen können relativ hoch sein, ohne tatsächlich eine Attika auf dem Garagendach zu bilden. Bei rechtwinklig angebrachten Dachrandprofilen muss da obere Ende der Seitenwand zu mindestens fünf Zentimeter überdeckt werden, damit die Nahtstelle geschützt ist.
Bei einer höheren Attika ist das nicht zwingend gegeben, da die Abdeckung mit ihrer mindestens zwei Zentimeter vorstehenden Tropfkante den Übergang schützt. Geschlossene rechtwinklige Konstruktionen und Verkleidungen müssen beim Dachrandprofil sowohl vertikal als auch horizontal niederschlagsresistente Fugen und Stöße besitzen. Die Ecken und Endstücke des Dachrandprofils müssen aus vorgefertigten geschlossenen Bauteilen bestehen, die dreidimensionale „Kappen“ bilden. Ein Dachrandabdeckung in Profilform ist meist optisch weniger auffällig und damit leichter genehmigungsfähig als eine Attika auf dem Garagenflachdach.
Für eine Attika wird meist, da Garagen oft an Nachbargrundstücke grenzen, eine spezielle Erlaubnis zur Randbebauung einschließlich nachbarschaftlichem Einverständnis erforderlich.